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    Recht & Pflichten

    7 Steuertipps, die jeder Handwerker kennen sollte

    Von der Investitionsrücklage bis zur Fahrtenbuch-Alternative: Praktische Steuertipps, die bares Geld sparen.

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    Majestic Software Solutions
    28. Januar 2026
    6 Min. Lesezeit

    Tipp 1: Investitionsabzugsbetrag (IAB) nutzen

    Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG ist eines der mächtigsten Steuerwerkzeuge für kleine Betriebe. Sie können bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts bereits vor dem Kauf gewinnmindernd abziehen. Planen Sie die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs, einer Maschine oder einer Software? Dann können Sie den IAB im laufenden Jahr bilden und so Ihren Gewinn — und damit Ihre Steuerlast — senken. Wichtig: Die Investition muss innerhalb von drei Jahren tatsächlich erfolgen, sonst wird der Abzug rückgängig gemacht. Für Betriebe mit einem Gewinn unter 200.000 Euro ist der IAB besonders attraktiv.

    Tipp 2: Kleinunternehmerregelung bewusst nutzen oder abwählen

    Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befreit Sie von der Umsatzsteuer, wenn Ihr Vorjahresumsatz unter 22.000 Euro lag und der laufende Umsatz voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigt. Das klingt attraktiv — ist es aber nicht immer. Denn als Kleinunternehmer können Sie auch keine Vorsteuer geltend machen. Wenn Sie viel Material einkaufen oder teure Maschinen anschaffen, zahlen Sie die Umsatzsteuer aus eigener Tasche. In vielen Fällen lohnt es sich, freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten und zur Regelbesteuerung zu optieren. Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater durchrechnen, was in Ihrer konkreten Situation günstiger ist.

    Tipp 3: Fahrtkosten richtig absetzen

    Fahrten zwischen Betrieb und Baustelle sind Betriebsausgaben. Sie haben zwei Möglichkeiten: das Fahrtenbuch oder die Kilometerpauschale. Die Kilometerpauschale (0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer, 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer bei Dienstreisen) ist einfacher, aber oft weniger vorteilhaft als ein ordentliches Fahrtenbuch. Insbesondere wenn Ihr Fahrzeug hauptsächlich betrieblich genutzt wird, kann das Fahrtenbuch deutlich günstiger sein. Digital geführte Fahrtenbücher werden vom Finanzamt anerkannt, sofern sie manipulationssicher sind.

    Tipp 4: Betriebsausgaben konsequent erfassen

    Jede betrieblich veranlasste Ausgabe mindert Ihren Gewinn und damit Ihre Steuerlast. Trotzdem vergessen viele Handwerker, kleine Ausgaben zu erfassen: Werkzeug, Arbeitskleidung, Fachliteratur, Fortbildungen, Telefon- und Internetkosten, Bewirtungsbelege. Machen Sie es sich zur Gewohnheit, jeden Beleg sofort zu fotografieren und digital zu archivieren. Majestic bietet die Möglichkeit, Belege als Anhang an die zugehörige Buchung zu heften — so geht nichts verloren.

    Tipp 5: Geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abschreiben

    Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800 Euro netto können im Jahr der Anschaffung vollständig als Betriebsausgabe abgesetzt werden (§ 6 Abs. 2 EStG). Das gilt für Werkzeuge, Smartphones, Tablets, Drucker, kleinere Maschinen und vieles mehr. Sie müssen diese Güter nicht über mehrere Jahre abschreiben, sondern können den gesamten Betrag sofort gewinnmindernd geltend machen. Nutzen Sie diese Regelung bewusst: Wenn eine Anschaffung knapp über 800 Euro liegt, kann es sich lohnen, ein günstigeres Modell zu wählen.

    Tipp 6: Rücklagen für schwache Monate bilden

    Viele GaLaBau-Betriebe haben starke saisonale Schwankungen: hohe Umsätze im Frühling und Sommer, wenig Arbeit im Winter. Die Steuervorauszahlungen orientieren sich jedoch am Jahresergebnis — und werden quartalsweise fällig. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über die Möglichkeit, die Vorauszahlungen an Ihren tatsächlichen Geschäftsverlauf anzupassen. Und bilden Sie in den umsatzstarken Monaten Rücklagen für die Steuerzahlungen — ein separates Tagesgeldkonto für Steuern ist eine einfache und wirksame Maßnahme.

    Tipp 7: Steuerberater als Partner, nicht als Pflicht

    Viele Handwerker sehen den Steuerberater als notwendiges Übel und bringen einmal im Jahr einen Karton mit Belegen vorbei. Das ist die teuerste Art der Zusammenarbeit. Setzen Sie stattdessen auf regelmäßigen Austausch: monatliche oder quartalsweise Übergabe der Buchhaltungsdaten (idealerweise digital per DATEV-Export), ein jährliches Planungsgespräch zur Steueroptimierung und proaktive Rückfragen bei Investitionen, Personalentscheidungen oder Rechtsformwechseln. Ein guter Steuerberater spart Ihnen ein Vielfaches seines Honorars — wenn Sie ihn rechtzeitig einbinden.

    Tipp: Mit dem DATEV-Export in Majestic übergeben Sie Ihre Buchhaltungsdaten per Klick an Ihren Steuerberater — im richtigen Format, ohne Nacharbeit. Das spart beiden Seiten Zeit und Geld.

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