Ihre Rechte bei Zahlungsverzug: Was Handwerker wissen müssen
Kunden zahlen nicht? Sie haben mehr Rechte, als Sie denken. Ein Überblick über Verzugszinsen, Mahnverfahren und Inkasso.
Wann liegt Zahlungsverzug vor?
Ein Kunde gerät in Zahlungsverzug, wenn er eine fällige Rechnung nicht bezahlt. Nach dem Gesetz (§ 286 BGB) tritt Verzug in der Regel ein, wenn der Kunde nach Fälligkeit und Mahnung nicht zahlt. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Bei Rechnungen mit einem konkreten Zahlungsdatum ('zahlbar bis 15.04.2026') gerät der Kunde automatisch in Verzug, wenn er bis zu diesem Datum nicht zahlt — eine Mahnung ist dann nicht erforderlich. Im B2B-Geschäft gilt zudem eine gesetzliche Regel: Spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung tritt automatisch Verzug ein, auch ohne Mahnung (§ 286 Abs. 3 BGB). Bei Verbrauchern muss allerdings auf der Rechnung ausdrücklich auf diese 30-Tage-Regel hingewiesen werden.
Verzugszinsen: Was Ihnen zusteht
Ab dem Zeitpunkt des Verzugs haben Sie Anspruch auf Verzugszinsen — und zwar ohne gesonderte Vereinbarung. Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt bei Geschäften mit Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Geschäften zwischen Unternehmen (B2B) sind es sogar 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Zusätzlich haben Sie gegen Unternehmer einen Anspruch auf eine Mahnkostenpauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB). Diese Pauschale können Sie bereits mit der ersten Mahnung geltend machen — unabhängig von den tatsächlichen Kosten.
Aktuell (Stand März 2026): Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank festgelegt. Prüfen Sie den aktuellen Satz auf der Website der Bundesbank.
Das dreistufige Mahnverfahren
Obwohl das Gesetz keine bestimmte Anzahl von Mahnungen vorschreibt, hat sich in der Praxis ein dreistufiges Verfahren bewährt. Die erste Stufe ist die Zahlungserinnerung: freundlich im Ton, ohne Gebühren, etwa 7 Tage nach Fälligkeit. Sie geben dem Kunden die Möglichkeit, ein Versehen zu korrigieren. Die zweite Stufe ist die Mahnung: bestimmter im Ton, mit Fristsetzung (z. B. 10 Tage) und dem Hinweis auf Verzugszinsen. Hier können Sie auch Mahngebühren berechnen — im B2B-Bereich die gesetzliche Pauschale von 40 Euro, bei Verbrauchern die tatsächlich entstandenen Kosten. Die dritte Stufe ist die letzte Mahnung: Sie kündigen konkret an, dass Sie bei Nichtzahlung rechtliche Schritte einleiten werden — gerichtliches Mahnverfahren oder Inkasso. Setzen Sie eine letzte, kurze Frist.
Gerichtliches Mahnverfahren: Einfacher als gedacht
Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein schneller und kostengünstiger Weg, einen Zahlungstitel zu erwirken. Den Antrag stellen Sie online über das Portal mahngerichte.de. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert und liegen bei einer Forderung von 2.000 Euro bei rund 36 Euro. Das Gericht prüft die Forderung nicht inhaltlich, sondern stellt dem Schuldner einen Mahnbescheid zu. Widerspricht der Schuldner nicht innerhalb von 14 Tagen, können Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Dieser ist wie ein Urteil vollstreckbar — Sie können dann einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Das gesamte Verfahren dauert bei Nichtwiderspruch nur wenige Wochen.
Inkasso: Wann es sinnvoll ist
Ein Inkassodienstleister kann sinnvoll sein, wenn Sie keine Zeit oder Lust haben, sich selbst mit dem Mahnverfahren zu beschäftigen. Der Vorteil: Professionelle Inkassounternehmen haben Erfahrung mit säumigen Zahlern und erzielen oft allein durch den Firmennamen auf dem Briefkopf eine Zahlungsbereitschaft, die Ihre eigene Mahnung nicht auslöst. Der Nachteil: Inkassounternehmen berechnen Gebühren, die Ihre Marge schmälern. Zwar muss grundsätzlich der Schuldner die Inkassokosten tragen — aber nur, wenn er tatsächlich in Verzug war und die Kosten angemessen sind. Prüfen Sie daher, ob der Forderungsbetrag den Einsatz eines Inkassounternehmens rechtfertigt. Bei Forderungen unter 200 Euro kann das gerichtliche Mahnverfahren die günstigere Alternative sein.
Tipp: Majestic berechnet Verzugszinsen automatisch und erstellt rechtssichere Mahnungen mit allen gesetzlich erforderlichen Angaben. Das dreistufige Mahnwesen lässt sich individuell konfigurieren.
Prävention: So vermeiden Sie Zahlungsausfälle
Besser als jede Mahnung ist die Prävention. Vereinbaren Sie klare Zahlungsbedingungen — schriftlich, im Angebot und auf der Rechnung. Bieten Sie Skonto als Anreiz für schnelle Zahlung. Stellen Sie Rechnungen sofort nach Abschluss der Leistung — nicht erst Wochen später. Verlangen Sie bei Neukunden oder größeren Aufträgen eine Anzahlung. Und führen Sie eine regelmäßige Offene-Posten-Kontrolle durch. Wer seine Forderungen im Blick hat und zeitnah reagiert, hat deutlich weniger Probleme mit Zahlungsausfällen.
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