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    Rechnungsvorlage kostenlos — Word, Excel & PDF

    Alle Pflichtangaben nach §14 UStG enthalten. Sofort einsatzbereit für Selbstständige, Handwerker und Kleinunternehmer.

    Kein Login, keine E-Mail-Adresse erforderlich. Einfach herunterladen und ausfüllen.

    Was muss in Ihrer Rechnungsvorlage enthalten sein?

    Jede Rechnung muss diese 10 Pflichtangaben nach §14 UStG enthalten — unsere Vorlagen haben alle vorausgefüllt.

    1. Vollständiger Name und Anschrift des Ausstellers
    2. Vollständiger Name und Anschrift des Empfängers
    3. Steuernummer oder USt-IdNr.
    4. Ausstellungsdatum
    5. Fortlaufende Rechnungsnummer
    6. Art und Umfang der Leistung
    7. Zeitpunkt der Lieferung / Leistung
    8. Nettobetrag
    9. Steuersatz und Steuerbetrag
    10. Bruttobetrag (Gesamtsumme)

    Detaillierte Erklärung zu jeder Pflichtangabe: Rechnung schreiben — vollständige Anleitung →

    Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer (§19 UStG)

    Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus. Stattdessen ist folgender Hinweis Pflicht:

    Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

    Seit 2025 liegt die Umsatzgrenze bei 25.000 € (Vorjahr). Im laufenden Jahr gilt eine harte Grenze von 100.000 € — wird diese überschritten, endet die Kleinunternehmerregelung sofort.

    Rechnungsvorlage für Handwerker

    Handwerksbetriebe haben zusätzliche Anforderungen: Material- und Lohnkosten getrennt ausweisen, Abschlagsrechnungen korrekt verknüpfen und XRechnungen für öffentliche Auftraggeber erstellen.

    Abschlagsrechnung

    Für Teilzahlungen bei größeren Projekten — mit automatischer Anrechnung in der Schlussrechnung.

    Schlussrechnung

    Die Endabrechnung nach Projektabschluss — alle Abschläge werden korrekt abgezogen.

    XRechnung

    Pflicht für Behördenaufträge — nicht mit Word/Excel erstellbar, nur mit Software.

    Vorlage vs. Rechnungssoftware — Ein ehrlicher Vergleich

    Eine Vorlage reicht für den Anfang. Ab 10 Rechnungen pro Monat spart Software aber deutlich Zeit und reduziert Fehler.

    KriteriumVorlage (Word/Excel)Rechnungssoftware
    KostenKostenlosAb 9,90 €/Monat
    Pflichtangaben-PrüfungManuellAutomatisch
    GoBD-KonformitätNicht gegebenVollständig
    XRechnung / ZUGFeRDNicht möglichIntegriert
    Automatische NummerierungNeinJa
    MahnwesenNicht möglich3-Stufen automatisch
    DATEV-ExportNicht möglichEin Klick
    Zeitaufwand / Rechnung10–20 Min.2–3 Min.
    FehlerrisikoHochMinimal
    10-Jahres-ArchivierungSelbst organisierenAutomatisch

    Keine Lust mehr auf Vorlagen ausfüllen?

    Mit Majestic erstellen Sie professionelle Rechnungen in unter 3 Minuten — GoBD-konform und mit XRechnung.

    So füllen Sie die Rechnungsvorlage aus

    1

    Eigene Stammdaten eintragen

    Firmenname, Adresse, Steuernummer, Bankverbindung — einmal ausgefüllt, für jede Rechnung gleich.

    2

    Kundendaten eintragen

    Name und Anschrift des Rechnungsempfängers.

    3

    Rechnungsnummer und Datum setzen

    Fortlaufend und lückenlos. Tipp: Nutzen Sie ein Format wie RE-2026-0001.

    4

    Leistungen und Mengen eintragen

    Was wurde wann geliefert? Konkret beschreiben, nicht pauschal.

    5

    Steuer berechnen und Zahlungsziel setzen

    19 % oder 7 % MwSt. berechnen. Übliches Zahlungsziel: 14 oder 30 Tage.

    6

    Als PDF speichern und versenden

    PDF erstellen, per E-Mail versenden und eine Kopie archivieren (10 Jahre Aufbewahrungspflicht).

    Häufige Fragen zur Rechnungsvorlage

    Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?

    Nein. Ein einfaches PDF ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes. Eine E-Rechnung muss in einem strukturierten Format vorliegen, das maschinell verarbeitet werden kann — z. B. XRechnung (reines XML) oder ZUGFeRD (PDF mit eingebettetem XML). Ab 2028 müssen alle B2B-Rechnungen in Deutschland als E-Rechnung erstellt werden.

    Ist eine Word-Rechnungsvorlage GoBD-konform?

    Nein. Word- und Excel-Dateien sind veränderbar und erfüllen nicht die GoBD-Anforderungen an Unveränderlichkeit und maschinelle Auswertbarkeit. Für die GoBD-konforme Archivierung benötigen Sie entweder eine Rechnungssoftware oder ein separates DMS-System.

    Muss eine Rechnung ein Logo haben?

    Nein, ein Firmenlogo ist keine Pflichtangabe nach §14 UStG. Allerdings wirkt eine Rechnung mit Logo professioneller und stärkt Ihre Markenwahrnehmung. Rechnungssoftware wie Majestic fügt Ihr Logo automatisch in jedes Dokument ein.

    Welche Vorlage brauche ich als Kleinunternehmer?

    Als Kleinunternehmer nach §19 UStG benötigen Sie eine Vorlage ohne Umsatzsteuer-Ausweis. Stattdessen muss der Hinweis „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“ auf der Rechnung stehen. Die übrigen Pflichtangaben bleiben gleich.

    Bereit für den nächsten Schritt?

    Vorlage heruntergeladen? Wenn Sie mehr als 10 Rechnungen pro Monat schreiben, spart Majestic Ihnen Stunden — automatisch, GoBD-konform und mit XRechnung.