Ratgeber

    Rechnung schreiben: Anleitung, Pflichtangaben & Vorlage

    Alles, was Sie wissen müssen, um korrekte Rechnungen zu erstellen — mit den 10 Pflichtangaben nach §14 UStG, einer Schritt-für-Schritt-Anleitung und den häufigsten Fehlern.

    Die 10 Pflichtangaben auf einer Rechnung

    Nach §14 UStG muss jede Rechnung über 250 € diese Angaben enthalten. Fehlt eine davon, kann Ihr Kunde den Vorsteuerabzug verlieren.

    1

    Name und Anschrift des Ausstellers

    Vollständiger Firmenname oder Vor- und Nachname, Straße, PLZ, Ort.

    2

    Name und Anschrift des Empfängers

    Rechnungsanschrift des Kunden — bei Unternehmen mit Firmennamen.

    3

    Steuernummer oder USt-IdNr.

    Ihre Steuernummer vom Finanzamt oder Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

    4

    Ausstellungsdatum

    Das Datum, an dem die Rechnung erstellt wird.

    5

    Fortlaufende Rechnungsnummer

    Einmalig und lückenlos — z. B. RE-2026-0042.

    6

    Art und Umfang der Leistung

    Konkrete Beschreibung der gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen.

    7

    Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung

    Wann wurde die Leistung erbracht? Kann vom Rechnungsdatum abweichen.

    8

    Nettobetrag

    Entgelt ohne Umsatzsteuer — die Summe aller Positionen.

    9

    Steuersatz und Steuerbetrag

    19 % (Regelsatz) oder 7 % (ermäßigt) — jeweils mit berechnetem Steuerbetrag.

    10

    Bruttobetrag

    Der Gesamtbetrag inkl. Umsatzsteuer — das, was der Kunde zahlt.

    Sonderfall Kleinunternehmer (§19 UStG): Wenn Sie keine Umsatzsteuer ausweisen, entfallen die Pflichtangaben 9 und 10. Stattdessen ist der Hinweis Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet erforderlich.

    Rechnung schreiben — Schritt für Schritt

    So erstellen Sie eine korrekte Rechnung in 6 Schritten.

    01

    Rechnungsdaten sammeln

    Kundendaten, Leistungsdatum, Artikeldetails und Mengen zusammentragen.

    02

    Rechnungsnummer vergeben

    Fortlaufend und lückenlos — z. B. RE-2026-0001, RE-2026-0002 usw.

    03

    Leistung konkret beschreiben

    Was wurde wann und wo erbracht? Nicht pauschal, sondern detailliert.

    04

    Steuer berechnen

    Normalsatz 19 %, ermäßigt 7 %, oder Steuerbefreiung (§19 UStG) mit Hinweis.

    05

    Zahlungsziel und Bankdaten eintragen

    Übliches Zahlungsziel: 14 oder 30 Tage. IBAN und BIC nicht vergessen.

    06

    Prüfen und versenden

    Alle Pflichtangaben kontrollieren, als PDF speichern und per E-Mail oder Post versenden.

    Die 5 häufigsten Fehler beim Rechnung schreiben

    Diese Fehler kosten Zeit und Geld — und lassen sich leicht vermeiden.

    Fehlende oder falsche Steuernummer

    Ohne korrekte Steuernummer verliert Ihr Kunde den Vorsteuerabzug. Prüfen Sie die Nummer bei jeder Rechnung.

    Lücken in der Rechnungsnummernvergabe

    Das Finanzamt verlangt eine lückenlose, fortlaufende Nummerierung. Doppelte oder fehlende Nummern führen zu Nachfragen bei der Betriebsprüfung.

    Leistungsbeschreibung zu vage

    „Diverse Arbeiten“ reicht nicht. Beschreiben Sie konkret, welche Leistung wann und wo erbracht wurde.

    Leistungsdatum fehlt oder ist falsch

    Das Leistungsdatum muss angegeben werden und darf nicht mit dem Rechnungsdatum verwechselt werden.

    Kein Kleinunternehmer-Hinweis bei §19 UStG

    Wenn Sie keine Umsatzsteuer ausweisen, ist der Hinweis „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“ Pflicht.

    Rechnung schreiben als Handwerker — Besonderheiten

    Handwerksbetriebe haben zusätzliche Anforderungen an ihre Rechnungen.

    Abschlagsrechnungen

    Bei größeren Projekten sind Abschlagsrechnungen üblich. Die Schlussrechnung muss alle Abschlagszahlungen korrekt anrechnen — sonst droht doppelte MwSt.

    XRechnung für Behörden

    Öffentliche Auftraggeber verlangen XRechnungen im EN-16931-Format. Ohne XRechnung-fähige Software können Sie diese Aufträge nicht korrekt abrechnen.

    Bauabzugsteuer (§48 EStG)

    Ohne Freistellungsbescheinigung darf Ihr Auftraggeber 15 % des Rechnungsbetrags einbehalten und ans Finanzamt abführen.

    Rechnung mit Word/Excel vs. Rechnungssoftware

    KriteriumWord / ExcelRechnungssoftware
    KostenKostenlosAb 9,90 €/Monat
    Pflichtangaben-PrüfungManuellAutomatisch
    GoBD-KonformitätNicht gegebenVollständig
    XRechnung (Behörden)Nicht möglichIntegriert
    Automatisches MahnwesenNicht möglichIntegriert
    Zeitaufwand pro Rechnung10–20 Minuten2–3 Minuten
    FehlerrisikoHochMinimal
    DATEV-ExportNicht möglichEin Klick

    Ab 10 Rechnungen pro Monat spart eine Software durchschnittlich 3–4 Stunden monatlich.

    E-Rechnung ab 2025: Was sich ändert

    Das Wachstumschancengesetz hat einen klaren Stufenplan festgelegt:

    2025

    Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können — auch Kleinunternehmer.

    2027

    Unternehmen mit über 800.000 € Jahresumsatz müssen E-Rechnungen versenden.

    2028

    Alle B2B-Rechnungen müssen im E-Rechnungsformat (XRechnung oder ZUGFeRD) erstellt werden.

    Majestic unterstützt beide Formate — XRechnung (EN 16931, UBL 2.1) und ZUGFeRD 2.3 / Factur-X — in allen Tarifen. Mehr zur E-Rechnungspflicht →

    Häufige Fragen zum Rechnung schreiben

    Muss ich als Kleinunternehmer eine Rechnung ausstellen?

    Ja. Auch Kleinunternehmer sind verpflichtet, Rechnungen auszustellen. Sie dürfen allerdings keine Umsatzsteuer ausweisen und müssen den Hinweis auf §19 UStG aufnehmen: „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Die übrigen Pflichtangaben nach §14 UStG gelten genauso.

    Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?

    Rechnungen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden — sowohl ausgestellte als auch empfangene. Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Bei digitalen Rechnungen gelten die GoBD-Anforderungen: unveränderbar, maschinell auswertbar und jederzeit verfügbar.

    Kann ich eine Rechnung nachträglich korrigieren?

    Eine bereits versandte Rechnung darf nicht einfach geändert werden. Sie müssen eine Stornorechnung (Gutschrift) erstellen, die die fehlerhafte Rechnung aufhebt, und dann eine neue, korrekte Rechnung ausstellen. Beide Dokumente müssen archiviert werden.

    Was ist der Unterschied zwischen Rechnung und E-Rechnung?

    Eine klassische Rechnung ist ein PDF oder Papierdokument. Eine E-Rechnung (XRechnung oder ZUGFeRD) ist ein strukturiertes elektronisches Format, das maschinell verarbeitet werden kann. Ab 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, ab 2028 auch versenden.

    Muss eine Rechnung unterschrieben werden?

    Nein. Eine Unterschrift ist keine Pflichtangabe nach §14 UStG. Die Rechnung ist auch ohne Unterschrift gültig. Viele Kunden empfinden eine Unterschrift oder ein Firmenstempel aber als professioneller.

    Keine Lust mehr auf manuelle Rechnungen?

    Mit Majestic erstellen Sie Ihre erste professionelle Rechnung in unter 3 Minuten — mit allen Pflichtangaben, automatischer Nummerierung und sofortigem PDF-Export.

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