Archivierung & Compliance

    Aufbewahrungsfristen

    Lesezeit: 3 Min.

    1. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen

    In Deutschland gelten verbindliche Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen. Majestic berechnet diese automatisch und zeigt Ihnen an, bis wann ein Beleg aufbewahrt werden muss.

    1. 1Rechnungen (eingehend und ausgehend): 10 Jahre ab Ende des Kalenderjahres.
    2. 2Angebote mit Vertragscharakter: 6 Jahre ab Ende des Kalenderjahres.
    3. 3Lieferscheine (sofern als Buchungsbeleg): 10 Jahre ab Ende des Kalenderjahres.
    4. 4Handels- und Geschäftsbriefe: 6 Jahre ab Ende des Kalenderjahres.

    2. Automatische Fristberechnung

    Majestic berechnet die Aufbewahrungsfrist für jeden Beleg automatisch: Belegdatum + 10 Jahre (bei Rechnungen und Lieferscheinen) bzw. + 6 Jahre (bei Angeboten). Die Frist wird im Archiv angezeigt, und abgelaufene Belege werden markiert — gelöscht wird jedoch niemals ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung.

    Auch nach Ablauf der gesetzlichen Frist empfehlen wir, Belege nicht sofort zu löschen. Im Zweifelsfall kann eine längere Aufbewahrung vor Rechtsstreitigkeiten schützen.