Pflanzenpass erstellen: EU-Pflicht, Inhalt & Vorlage (2026)
Seit der EU-Pflanzengesundheitsverordnung 2016/2031 brauchen fast alle Pflanzen zum Anpflanzen einen Pflanzenpass. Hier erfahren Sie, wer ihn ausstellen muss, welche vier Pflichtfelder hineingehören und wie Sie ihn rechtssicher direkt auf Lieferschein oder Rechnung drucken.
Was ist ein EU-Pflanzenpass?
Der Pflanzenpass (englisch „Plant Passport”) ist ein amtlich vorgeschriebenes Etikett, das die Verbringung von Pflanzen innerhalb des EU-Binnenmarkts begleitet. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2016/2031 über Pflanzengesundheitsmaßnahmen, ergänzt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2017/2313 über Format und Inhalt sowie (EU) 2019/2072 mit den Listen meldepflichtiger Schädlinge und passpflichtiger Pflanzenarten.
Sein Zweck: Quarantäneschädlinge und meldepflichtige Schadorganismen sollen sich nicht über den freien Warenverkehr ausbreiten. Der Pass dokumentiert die Pflanzengesundheit, die Herkunft und die Rückverfolgbarkeit jeder Sendung.
Kurzdefinition: Ein Pflanzenpass ist ein vierfeldriges Etikett (A–D) mit EU-Flagge, das einen botanischen Namen, einen Rückverfolgungscode und ein Ursprungsland trägt. Er wird beim Verbringen passpflichtiger Pflanzen innerhalb der EU mitgegeben.
Die vier Pflichtfelder A–D
Format und Inhalt sind in der DurchfVO (EU) 2017/2313 verbindlich geregelt. Diese vier Felder müssen klar abgegrenzt und in folgender Reihenfolge erscheinen:
EU-Flagge & Bezeichnung „Pflanzenpass”
Oben links die Europaflagge und die Worte „Plant Passport / Pflanzenpass” — laut Durchführungsverordnung (EU) 2017/2313.
Botanischer Name (Genus oder Art)
Wissenschaftlicher Name der Pflanzengattung oder -art (z. B. Malus domestica). Trivialnamen wie „Apfel” reichen nicht.
Rückverfolgungscode
Eindeutiger Code des Unternehmers — meist Charge, Lot oder Sendungsnummer. Pflicht für rückverfolgbare Identifikation einer Partie.
Ursprungsland
Mit zweistelligem ISO-Code (z. B. DE, NL, IT). Bei Drittlandware das tatsächliche Erzeugerland — nicht das Importland.
Schutzgebiet-Variante (PZ-Pflanzenpass): Beim Versand in EU-Schutzgebiete kommen zwei Zusatzfelder hinzu — der Vermerk „PZ” sowie der wissenschaftliche Name des Quarantäneschädlings, gegen den das Schutzgebiet ausgewiesen ist (z. B. Erwinia amylovora).
Wer ist verpflichtet, Pflanzenpässe auszustellen?
Die Verordnung (EU) 2016/2031 betrifft jedes Unternehmen, das passpflichtige Pflanzen gewerblich produziert, handelt, importiert oder im Fernabsatz versendet:
Baumschulen & Gärtnereien
Produzenten von Bäumen, Sträuchern, Stauden, Topfware und Wurzelballen.
GaLaBau-Betriebe
Garten- und Landschaftsbauer, die zugekaufte Pflanzen weiterverkaufen oder im Werkvertrag einbauen.
Online-Pflanzenversand
Jeder Fernabsatz an Endkunden — auch B2C-Shops und Marktplatzhändler.
Rechnungsprogramm für Gartenbau & GaLaBau → | Branchenlösung Gartenbau →
Welche Pflanzen sind passpflichtig?
Anhang XIII der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 listet die passpflichtigen Pflanzen. Faustregel: fast alle Pflanzen zum Anpflanzen brauchen einen Pflanzenpass.
Pflanzgut (Bäume, Sträucher, Stauden)
Alle in der EU produzierten und gehandelten Pflanzen zum Anpflanzen — inklusive Wurzelballen, Topfware und Containerware.
Saatgut bestimmter Arten
Saatgut von Pflanzenarten, die in Anhang VII der DurchfVO (EU) 2019/2072 gelistet sind (z. B. Solanum, Allium, Phaseolus).
Schnittblumen — nur in Schutzgebieten
Beim Versand in Schutzgebiete („protected zones”) wird ein eigener „PZ-Pflanzenpass” mit zusätzlichem ZP-Vermerk verlangt.
Vermehrungsmaterial & Stecklinge
Pikiergut, Veredelungsunterlagen, Mutterpflanzen und Knollen zur Weitervermehrung.
Ausnahmen
Verkauf direkt an Endverbraucher vor Ort
Pflanzenpass ist nicht erforderlich, wenn der Endverbraucher die Ware persönlich am Verkaufsort (Gartencenter, Hofverkauf) abholt — außer bei Fernabsatz.
Online-Versand an Endverbraucher
Auch Privatkunden bekommen einen Pflanzenpass, sobald die Ware per Post oder Spedition verschickt wird (Fernabsatzgeschäft).
Verarbeitete Erzeugnisse
Schnittblumen außerhalb von Schutzgebieten, getrocknete Pflanzen oder Lebensmittel sind nicht passpflichtig.
In 6 Schritten zum rechtssicheren Pflanzenpass
So erstellen Sie einen Pflanzenpass, der die Anforderungen der EU-Pflanzengesundheitsverordnung erfüllt — und ihn direkt auf Lieferschein und Rechnung mitgibt.
Beim zuständigen Pflanzenschutzdienst registrieren
Vor der ersten Ausstellung müssen Sie sich beim Pflanzenschutzdienst Ihres Bundeslandes als „registrierter Unternehmer” eintragen lassen (§ 8 PflSchG i. V. m. VO 2016/2031).
Pflanzengesundheitskontrolle durchführen
Bestände müssen mindestens jährlich auf Quarantäneschädlinge und Schadorganismen kontrolliert werden — visuell und ggf. mit Probenahme.
Botanischen Namen & Herkunft erfassen
Für jede Partie: wissenschaftlicher Name (Gattung oder Art), Ursprungsland mit ISO-Code und eindeutiger Rückverfolgungscode (Charge/Lot).
Pflanzenpass-Layout aufbauen
Vier Felder A–D in einem klar abgegrenzten Block, mit EU-Flagge oben links. Bei Schutzgebieten: zusätzlich „PZ” und Schädlingsname.
Pflanzenpass anbringen oder beilegen
Pflanzenpass am Etikett, am Pflanzgefäß oder als Begleitdokument zur Sendung. Bei Lieferschein und Rechnung gemeinsam mit Mengen und Sorten — Majestic druckt den Pass direkt auf das Lieferdokument.
10 Jahre dokumentieren & archivieren
Ausgestellte Pflanzenpässe, Bezugsquellen und Lieferdaten sind drei Jahre aufbewahrungspflichtig (§ 8a PflSchG). GoBD-konform: zehn Jahre für Buchhaltung und Steuer.
Häufige Fehler bei der Erstellung
Diese fünf Fehler tauchen bei Pflanzenschutz-Kontrollen am häufigsten auf — und sie sind alle leicht vermeidbar.
Trivialname statt botanischem Namen
„Apfelbaum” statt „Malus domestica” ist nicht zulässig. Das Feld B verlangt den wissenschaftlichen Namen — mindestens auf Gattungsebene.
Falsches Ursprungsland
Bei importierter Ware ist das tatsächliche Erzeugerland anzugeben, nicht das letzte Lager- oder Vertriebsland. Verstöße gelten als Falschdeklaration.
Kein eindeutiger Rückverfolgungscode
Der Code muss eine Charge oder Lieferung eindeutig identifizieren. „001” oder „A” reicht nicht — nutzen Sie strukturierte Codes wie LOT-2026-0042.
Pflanzenpass auf Sammeletikett ohne Sortenzuordnung
Wird eine Sendung mit verschiedenen Arten zusammengefasst, muss jeder Art ein eigener Pass zugeordnet werden — keine Sammelpässe für Mischpartien.
Versäumte Selbstkontrolle
Ohne dokumentierte jährliche Pflanzengesundheitskontrolle riskieren Sie Beanstandungen, Bußgelder und im Schadensfall Schadensersatzforderungen.
Aufbewahrung & Compliance
§ 8a Pflanzenschutzgesetz verpflichtet registrierte Unternehmer, ausgestellte Pflanzenpässe und die zugehörigen Bezugs- und Lieferdaten mindestens drei Jahre aufzubewahren. Aus Sicht der Buchhaltung kommen die zehnjährigen GoBD-Aufbewahrungsfristen für Lieferscheine und Rechnungen hinzu.
Was archiviert werden muss
- • Kopien aller ausgestellten Pflanzenpässe
- • Bezugsquellen (Lieferanten, Lots, Mengen)
- • Empfänger und Liefermengen
- • Ergebnisse der Pflanzengesundheitskontrollen
Mit Majestic automatisch
Pflanzenpässe werden mit dem Lieferschein und der Rechnung gemeinsam GoBD-konform und revisionssicher archiviert — inklusive SHA-256-Hashprüfung und Daten-Snapshot pro Beleg.
E-Rechnungspflicht 2025/2026 verstehen → | Pflichtangaben auf der Rechnung →
Häufige Fragen zum Pflanzenpass
Wer braucht einen Pflanzenpass?
Alle Unternehmer, die in der EU Pflanzen zum Anpflanzen produzieren, handeln oder versenden — von der Baumschule über den Gartenbau-Großhändler bis zum Online-Pflanzenversand. Auch Wiederverkäufer und Importeure müssen den Pass weitergeben oder neu ausstellen, sobald sie als „registrierter Unternehmer” auftreten.
Brauche ich einen Pflanzenpass beim Verkauf an Privatkunden?
Nicht beim direkten Verkauf vor Ort (z. B. im Gartencenter), sehr wohl aber im Fernabsatz: Wenn Sie an Privatkunden online verkaufen und versenden, ist der Pflanzenpass laut Verordnung (EU) 2016/2031 verpflichtend.
Was ist der Unterschied zwischen Pflanzenpass und PZ-Pflanzenpass?
Der reguläre Pflanzenpass deckt den EU-Binnenhandel ab. Der PZ-Pflanzenpass („protected zone”) wird zusätzlich verlangt, wenn die Ware in eines der EU-Schutzgebiete versandt wird (z. B. Irland, Teile Frankreichs für Erwinia amylovora). Er führt einen extra ZP-Vermerk mit dem betreffenden Schadorganismus.
Wie lange muss ich Pflanzenpässe aufbewahren?
Nach § 8a Pflanzenschutzgesetz müssen Sie ausgestellte Pflanzenpässe sowie Bezugs- und Lieferdaten mindestens drei Jahre aufbewahren. Aus steuer- und buchhaltungsrechtlicher Sicht (GoBD) gelten die zehnjährigen Aufbewahrungsfristen für Rechnungen und Lieferscheine zusätzlich.
Was passiert bei einem Verstoß?
Verstöße gegen die Pflanzenpasspflicht sind Ordnungswidrigkeiten nach § 68 PflSchG und können Bußgelder bis 50.000 € nach sich ziehen. Bei nachweislich verschleppten Quarantäneschädlingen drohen zusätzlich zivilrechtliche Schadensersatzforderungen.
Kann ich den Pflanzenpass auf den Lieferschein drucken?
Ja. Die EU-Verordnung erlaubt das Anbringen auf einem „Geschäftsdokument”, solange der Pass als klar abgegrenzter Block mit den Feldern A–D erkennbar ist. Majestic druckt den Pflanzenpass automatisch direkt auf Lieferschein und Rechnung — mit allen Pflichtfeldern, EU-Flagge und Rückverfolgungscode pro Position.
Welche Pflanzen brauchen einen Pflanzenpass?
Grundsätzlich alle Pflanzen zum Anpflanzen, ihre Vermehrungsteile (Stecklinge, Veredelungsunterlagen, Knollen) sowie Saatgut von im Anhang VII der DurchfVO (EU) 2019/2072 gelisteten Arten. Schnittblumen sind nur passpflichtig, wenn sie in EU-Schutzgebiete geliefert werden.
Brauchen Kleinunternehmer einen Pflanzenpass?
Ja. Die Pflanzenpasspflicht ist nicht an die Umsatzsteuer- oder Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG) gekoppelt. Sobald Sie Pflanzen zum Anpflanzen in der EU gewerblich abgeben, gilt die Verordnung — unabhängig vom Umsatz.
Pflanzenpass & Rechnung — in einem Schritt
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